Schweizer Immobilienfonds: Nachhaltigkeit im Vergleich

Schweizer Immobilienfonds sind zunehmend bestrebt ihre Liegenschaften unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit auszurichten. Der Fokus liegt jedoch noch immer vorwiegend bei ökologischen Optimierungen.

Wie der Ökonom Maciej Skoczek vom Anlageresearch bei der UBS in seinem kürzlich erschienen Bericht festhält, verschreiben sich die an der Schweizer Börse notierten Immobilien-Anlagefonds vermehrt der Nachhaltigkeit.

Berichterstattung schafft Transparenz

Man geht davon aus, dass bereits in diesem Jahr die überwiegende Mehrheit der Immobilienfonds einen Nachhaltigkeitsbericht publizieren werden – was aus Anlegersicht sicherlich zu begrüssen ist und seitens Regulatoren auch zunehmend gefordert wird (siehe hierzu den Exkurs zum Thema «Regulatorische Anforderungen»).

Ökologischer Fokus

Der Hauptfokus liegt dabei aber weiterhin auf ökologischen respektive energetischen Optimierungen – dies kommt indes nicht unerwartet, ist der hiesige Gebäudebestand doch für einen wesentlichen Teil der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Im Weiteren besteht hier eine grosse Hebelwirkung, welche zum einen einfacher messbar ist und rasche Resultate liefern kann.

Nachhaltigkeitsbenchmarks

Ebenfalls zu entnehmen ist, dass mittlerweile nahezu die Hälfte aller Produkte der untersuchten Fonds (18 von 40) auf die Bewertungsraster nach GRESB und SSREI zurückgreifen. So schneiden diese Produkte im Vergleich zu den anderen Fonds in der Beobachtungsperiode seit 2015 gar um 1.5 Prozentpunkte p. a. besser ab. Diese Unterschiede können wohl aber nicht ausschliesslich den Nachhaltigkeits-spezifischen Bestrebungen zugewiesen werden.
Dennoch dürften entsprechende Engagements die Attraktivität dieser Anlageklasse weiter erhöhen.

Hier geht’s zum Bericht

Exkurs: Regulatorische Anforderungen

Wie die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) unlängst in ihrer Mitteilung zur «Vereinheitlichung der Transparenz von kollektiven Kapitalanlagen mit nachhaltiger Anlagepolitik» ausführte, soll irreführenden Versprechungen bezüglich der nachhaltigen Eigenschaften von Anlageprodukten (Greenwashing) Einhalt geboten werden. So wurden bereits konkrete Bestimmungen ausformuliert, um die diesbezügliche Transparenz zu gewährleisten. Künftig soll nun auch einheitlich ausgewiesen werden, dass bzw. wie diese als solche angepriesenen Kapitalanlagen ihrem Nachhaltigkeitsversprechen auch wirklich nachkommen. Bei der Genehmigung und Anpassung entsprechender Kapitalanlagen sind sowohl im Fondsvertrag als auch im Fondsprospekt diesbezügliche Angaben zu leisten (bspw. zum angewandten Ansatz im nachhaltigen Anlageprozess, zur Umsetzung dieser Anlagepolitik resp. zur Methodik entsprechender Ratings oder Indices).

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