AMAS, SBVg und SVV unterstützen Massnahmen gegen Greenwashing

Die beteiligten Verbände teilen die Zielsetzung des Bundes, den Schweizer Finanzmarkt im Bereich der Nachhaltigkeit führend zu machen. Die Integrität von Finanzprodukten und -dienstleistungen ist für den Schweizer Finanzplatz von zentraler Bedeutung. Darum lehnen AMAS, die SBVg und der SVV jede Form von Greenwashing ab.

AMAS, die SBVg und der SVV haben aus dieser Motivation heraus bereits im Jahr 2022 Massnahmen ergriffen, um Greenwashing zu verhindern und die Glaubwürdigkeit des Schweizer Finanzplatzes sicherzustellen. Die SBVg hat im Juni 2022 zwei Selbstregulierungen im Bereich Sustainable Finance mit Mindestvorgaben für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Anlageberatung sowie Vermögensverwaltung und Hypothekarberatung veröffentlicht. AMAS publizierte ihrerseits im September 2022 die «Selbstregulierung zu Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug» (Wir haben berichtet). Diese Selbstregulierungen sind seit dem 1. Januar 2023 respektive dem 30. September 2023 in Kraft. Der SVV erarbeitet derzeit eine Selbstregulierung für anteilgebundene Lebensversicherungsprodukte, die auf den Selbstregulierungen der SBVg und AMAS aufbaut und im ersten Quartal 2024 verabschiedet werden soll.

AMAS, SBVg und SVV werden den Bundesrat auch künftig vollumfänglich in seinem Bestreben unterstützen und sich aktiv in den Dialog mit den Behörden einbringen, um gemeinsam die Position der Schweiz als führender Standort für nachhaltige Finanzen zu stärken.

Hier geht’s zur Medienmitteilung

Zur Mitteilung des Bundesrats

Vorheriger Beitrag
Die SSREI-Bewertungsindikatoren kurz erklärt – Nr. 1
Nächster Beitrag
Neue Anlagegruppe mit Nachhaltigkeitsintegration