SQS als Zertifizierungsstelle der SSREI-Verifikation

Als Zertifizierungssystem ist dem SSREI ein definierter Verifikationsprozess hinterlegt. Ob dieser den einschlägigen Regeln entspricht und korrekt umgesetzt wird, kontrolliert die Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS). Erfahren Sie mehr im Beitrag von Felix Müller, CEO der SQS.

In der Bau- und Immobilienbranche wird eine Vielzahl an Nachhaltigkeits-Standards angewendet. Längst nicht alle sind als Zertifizierungssystem (Certification Scheme) konzipiert: nämlich als System, das seinerseits von einer unparteilichen Instanz im Rahmen von Verifikationen überprüft wird. Da dies beim SSREI der Fall ist, gilt er als Certification Scheme. Ergänzend kontrolliert die SQS, ob dieser Prozess bei SSREI reglementskonform installiert und umgesetzt ist.

Die Rollen sind klar verteilt

Die SSREI AG stellt als Verifikationsstelle sicher, dass der Standard vom Kunden korrekt angewandt wird, und die sich daraus ergebende Bewertung valide, konform und nachvollziehbar ist. Die Kontrolle erfolgt stichprobenbasiert durch das SSREI-Prüfgremium. Dieses setzt sich aus externen Expertinnen und Experten mit ausgewiesenem Fachwissen in den verschiedenen Teilbereichen der Bewertungskategorien Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt zusammen.

In einem zweiten Schritt kontrolliert die SQS als neutrale und unparteiliche Zertifizierungsstelle bei jedem Mandat respektive Immobilienportfolio den Verifizierungsprozess. Zentrale Aspekte der Prüfung sind dabei nebst der Unparteilichkeit des Prüfgremiums die technische Verfahrenskonformität.

Bei der Verfahrenskonformität geht es darum, nachzuvollziehen, ob die Verifikation korrekt und rechtzeitig durchgeführt wurde, d.h. die Erkenntnisse und Resultate dokumentiert sind, der Entscheid über eine allfällige Nachverifikation begründet ist, die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht worden ist und das Abschluss-Statement korrekt ausgestellt wurde. In Zusammenhang mit dem Prüfgremium wird überprüft, ob dieses über die nötige Fachkompetenz verfügt und insbesondere die Unparteilichkeit gewährleistet ist. Interessenkonflikte oder Abhängigkeiten seitens der Prüfer:innen verhindern die Zertifizierung respektive führen zu einem Verfahrensabbruch.

Gewaltentrennung ist Voraussetzung

Unparteilichkeit der Prüfinstanzen sowie die strikte Trennung von Verifizierungs- und Zertifizierungsstelle sind Voraussetzung für einen regelkonformen Zertifizierungsprozess. So fordern es explizit die internationalen Normen. Die Arbeit der SSREI AG respektive dessen Prüfgremiums beginnt, wenn der Kunde sein Portfolio bewertet hat. Die Dienstleistung der SQS wiederum beginnt, wenn SSREI den Verifikationsprozess abgeschlossen hat, und endet mit dessen Zertifizierung.

Vor- und nachgelagert zu Verifikation und Zertifizierung liegt der Beratermarkt. Dieser muss von der Verifikation und Zertifizierung personell und institutionell vollständig getrennt sein. Nur dadurch kann die Zertifizierung ihre Unabhängigkeit und Neutralität sicherstellen und die angestrebte Akzeptanz und Glaubwürdigkeit der Begutachtung gewährleisten.


Autor: Felix Müller, CEO, Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS)

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