Aus dem Bundeshaus: Nachhaltiger Finanzplatz und Greenwashing

Wie der Bundesrat mitteilt, soll dem Greenwashing im Finanzsektor Einhalt geboten werden. Zudem wurden Massnahmen für einen nachhaltigen Finanzplatz festgelegt.

Wie aus Mitteilungen an die Medien vernommen werden kann, engagiert sich der Bundesrat weiterhin verstärkt für einen nachhaltigen Finanzplatz und möchte dem Greenwashing einen Riegel schieben.

Greenwashing im Finanzmarkt vorbeugen

Der Bundesrat hat in der Sitzung von Mitte Dezember das weitere Vorgehen zur Bekämpfung von Greenwashing im Finanzsektor definiert.

Gemäss Positionspapier soll ein allgemeines Verständnis dafür geschaffen werden, wann ein Finanzprodukt/-Dienstleistung als «nachhaltig» bezeichnet werden kann. So sollen entsprechende Angebote ausschliesslich dann als nachhaltig angeboten werden dürfen, wenn diese mit einem oder mehreren Nachhaltigkeitszielen vereinbar sind respektive dazu beitragen ein solches zu erreichen. Das heisst, dass neben einem rein finanziellen, auch einem nachhaltigen Anlageziel nachgegangen wird.

Dabei sollen die Anbieter diesbezüglicher Produkte und Dienstleistungen zu den definierten Nachhaltigkeitszielen periodisch Rechenschaft ablegen und darlegen, wie diese erwirkt werden sollen.

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Massnahmen für einen nachhaltigen Finanzplatz

Zeitgleich zur Greenwashing-Thematik legte der Bundesrat zudem den Massnahmenkatalog für einen nachhaltigen Finanzplatz fest.

Der verabschiedete Bericht beinhaltet dabei 15 Massnahmen um die Schweiz als führenden Standort im Bereich Sustainable Finance weiterzuentwickeln und dessen Vorreiterrolle und Wettbewerbsfähigkeit zu festigen. Ziel dieser Massnahmen ist es, den Übergang in eine nachhaltige Wirtschaft zu fördern und dies in den Finanzprodukten transparent und nachvollziehbar abzubilden.

Nachhaltigkeitsbestrebungen gelten denn auch als wichtiger Pfeiler der 2020 beschlossenen Finanzmarktstrategie.

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Kommentar

Gesetze und Verordnungen geben die Regeln vor; es müssen aber auch Instrumente zu deren Umsetzung entwickelt werden. Der Schweizer Immobilien-Anlagebereich ist diesbezüglich schon weit fortgeschritten. So wurde mit der SIA-Norm 112/1 „Nachhaltiges Bauen – Hochbau“ bereits 2004 definiert, welche Qualität nachhaltige Immobilien zu erfüllen haben. Mit dem Swiss Sustainable Real Estate Index (SSREI) wurden diese Inhalte sodann in ein Bewertungsinstrument für Bestandsliegenschaften überführt, welches nebst finanziellen eben auch ökologische und soziale Charakteristiken evaluiert und einen transparenten Nachhaltigkeitsausweis ermöglicht. Mit dem Global Real Estate Sustainability Benchmark (GRESB), steht den Akteuren zudem auch ein umfassendes Managementsystem zur Verfügung. Der Markt verfügt somit über die entsprechenden Instrumente, welche die diesbezügliche Transparenz und den Ausweis des nachhaltigen Produktcharakters von Immobilienanlagen glaubhaft sicherstellen können.

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