AMAS setzt auf eine neue Selbstregulierung für Asset Manager und Ersteller von kollektiven Kapitalanlagen auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit.
Wie die Asset Management Association Switzerland mitteilt, sollen mit der Selbstregulierung höhere Standards für die Qualität und die Transparenz von Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug gesetzt werden. So wurden beispielsweise diesbezügliche Anforderungen an die Organisation eines Finanzinstituts als auch an die entsprechende Produktgestaltung und -angaben gegenüber Anlegerinnen und Anlegern definiert.
Klare Vorgaben
Die Kernpunkte der Selbstregulierung (Auszug aus der Medienmitteilung):
- Asset Manager müssen sowohl in den Führungsgremien, in den Kontrollinstanzen als auch auf operationeller Ebene über die notwendigen Nachhaltigkeits-Kenntnisse verfügen sowie Infrastruktur und Ressourcen sicherstellen, um die Nachhaltigkeitsvorgaben für die Anlagestrategie umzusetzen.
- Es gilt eine umfassende Dokumentationspflicht über Nachhaltigkeitspolitik und –ansätze, wie auch für in Anlagestrategie und -prozess verwendete Metriken, Datenkriterien und Analysetools. Auch die Grundsätze einer aktiv ausgeübten Stewardship müssen dargelegt sein.
- Ausschluss oder ESG-Integration allein genügen als Anlageansätze nicht mehr, um einen Fonds als nachhaltig bezeichnen zu dürfen.
- Gegenüber Anlegerinnen und Anlegern besteht eine Reporting-Pflicht, mit dem Ziel, die angestrebten Nachhaltigkeitsziele anhand von vergleichbaren Indikatoren transparent zu machen.
Bei Immobilienfonds nach Schweizer Recht wird zudem auf die in der „AMAS Fachinformation Kennzahlen von Immobilienfonds» aufgeführten Nachhaltigkeitskennzahlen verwiesen.
Die freie Selbstregulierung tritt am 30. September 2023 in Kraft.
Hier geht’s zur Medienmitteilung
AMAS_Selbstregulierung zu Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug