Die Asset Management Association Switzerland definiert Mindestanforderungen für die Offenlegung von Nachhaltigkeitskennzahlen bei Immobilienfonds.
In Kenntnis dessen, dass der Gebäudepark knapp 30% des jährlichen Treibhausgasausstosses in der Schweiz verursacht sowie des Umstandes, dass viele Finanzprodukte sich heute als nachhaltig bezeichnen, ohne Details darüber darzulegen, hat die Asset Management Association Switzerland zusammen mit Swiss Sustainable Finance (SSF) Mindestanforderungen an die Offenlegung der CO2-Emissionen von Immobilienfonds entwickelt. Dabei handelt es sich um eine Umsetzungshilfe der von der FINMA (Finanzmarktaufsicht) im Mai 2021 veröffentlichten Transparenzvorschriften und letztlich auch um ein Instrument zur Kontrolle der Klimaziele aufgrund des Pariser Abkommens.
Diese Kennzahlen beziehen sich rein und ausschliesslich auf die betrieblichen, d.h. direkt versurachten Treibhausgasemissionen von Immobilien. Was Fonds-Inhaber nicht davon abhalten soll, umfassender über die energetische Qualität ihrer Gebäude Rechenschaft abzugeben, was ja bereits viele tun. So gibt es viele weitere Faktoren, mit welchen der Gebäudepark indirekt den Energieverbrauch und damit die CO2-Emissionen beeinflussen – bauliche Verdichtung, Nutzungsdichte, Lage und damit verursachte Mobilität, aber auch Qualität der Instandhaltung und Instandsetzung und damit verursachte Langlebigkeit der Gebäude. Gerade letzteres ist ein wichtiger Aspekt, bedeutet doch jede bauliche Massnahme Verbrauch von grauer Energie.