Die Sozialverträglichkeit ist mittlerweile ein unbestrittener Teil der Nachhaltigkeit. Das Thema nimmt auch beim SSREI eine prominente Rolle ein.
Im Zusammenhang mit Immobilien handelt es sich bei der Sozialverträglichkeit um einen breit gefassten Begriff, welche beispielsweise Aspekte der Nutzerfreundlichkeit oder des bezahlbaren Wohnraums beinhaltet. Der Betrachtungshorizont reicht also von der reinen Gebäudequalität bis hin zu gesellschaftspolitischen Aspekten.
Der SSREI-Katalog beinhaltet 36 Indikatoren, welche in die Bereiche Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt eingeteilt sind. Dabei ist diese Zuordnung der Indikatoren nicht immer eindeutig, weil sie gleichzeitig mehrere Ausprägungen beinhalten können. Bei einer bereichsübergreifenden Betrachtung gewinnt man folgendes Bild über die Abdeckung der Sozialverträglichkeit im SSREI:
- Städtebauliche und architektonische Qualität:
Gebäude sind Kulturgüter, also Objekte von gesellschaftlicher Relevanz. Dieser Aspekt wird beurteilt, weil Gebäude von hoher entsprechender Qualität besser vor Abriss/Ersatzneubau gefeit sind. Das bedeutet – nebst dem Erhalt von Kulturgut – weniger Abfall und Materialaufwand und folglich weniger Bedarf an grauer Energie sowie Prävention von Leerkündigungen und massiven Mietzinserhöhungen. - Wohlbefinden:
In diese Kategorie gehört die Gebäudequalität in Bezug auf Tageslicht, Lärmbelastung, Raumluftqualität, Überhitzung, Strahlung, aber auch Funktionalität. - Sozialer Zusammenhalt:
Betrachtet wird hier die Hindernisfreiheit, aber auch die Mikrolage sowie soziale Begegnungsmöglichkeiten. All dies leistet Gegensteuer zur sozialen Isolation. - Nutzungsdichte, bauliche Verdichtung und Nutzungsflexibilität:
Gemäss einer Studie von Raiffeisen, könnten bei einer idealen Allokation der verfügbaren Wohnfläche 170’000 Wohnungen à 100m2 freigespielt werden. In Anbetracht der kontinuierlich steigenden Mietpreise sind kleinere Wohnflächen auch im Interesse der Mieterschaft. Aber nicht nur mit hoher Nutzungsdichte, sondern auch mit baulicher Verdichtung können mehr Wohnkapazitäten geschaffen werden. Nutzungsvariable und -flexible Gebäude schliesslich verfügen über ideale Voraussetzungen für Umnutzungen von Büro- zu Wohnflächen. Folglich leistet der SSREI mit diesen Indikatoren einen Beitrag zu mehr bezahlbarem Wohnraum.
Nicht Gegenstand des SSREI ist die soziale Durchmischung, bedeutet sie doch faktischer Verzicht auf Mieteinnahmen, was einem Zielkonflikt mit der Renditeerwartung der SSREI-Anwender (institutionelle Immobilieneigentümer) entspricht. Renditen sind essenziell für die Rentensicherung, sind doch Immobilien, direkt oder indirekt gehalten, wichtige Anlagen für Pensionskassen und Anlagestiftungen.
Wie es dennoch funktionieren kann, zeigt Helvetia-Versicherungen mit der Siedlung Frohburg in Zürich-Oerlikon (siehe hierzu der heutigen Newsletterbeitrag «Eine Frage an…»). Was die öffentliche Hand, in diesem Falle die Stadt Zürich, zur Sozialverträglichkeit und gesellschaftlichen Durchmischung beiträgt, erfahren Sie in unserem aktuellen Interview mit dem Zürcher Stadtrat Daniel Leupi.