Selbstregulierung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug

Ein Kommentar von Guillaume Toffel, Senior Legal Counsel bei der Asset Management Association Switzerland, zur Selbstregulierung bezüglich der Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug.

Die AMAS-Selbstregulierung über Transparenz und Offenlegung für kollektive Vermögenswerte mit Nachhaltigkeitsbezug vom 26. September 2022 („SR“) wird am 30. September 2023 in Kraft treten.

Die SR definiert erstmals verbindliche Vorgaben an die Organisation von Finanzinstituten, die Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug erstellen und verwalten, wie auch an die Informationspflicht bei nachhaltigkeitsbezogenen Produkten.

Der Regelungsrahmen folgt einem prinzipienbasierten Stil. Mit ihrem jeweiligen Bezug auf die Instituts- und die Produkteebene ist sie komplementär zur Selbstregulierung der Nachhaltigkeit in der Kundenberatung.

Aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage kann die Selbstregulierung von der FINMA derzeit nicht als Mindeststandard anerkannt werden, so dass das Regelwerk der freien Selbstregulierung der AMAS zuzurechnen ist.

 

Guillaume Toffel, Senior Legal Counsel, AMAS

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