Sanierungen ohne Leerkündigung sind anspruchsvoll – dennoch nehmen sie zu. Das neue Handbuch von EnergieSchweiz schafft hier Abhilfe und eine Analyse von Wüest Partner bestätigt diesen Trend.
Kann man in einem Gebäude wohnhaft bleiben, welches gerade eine (energetische) Sanierung erfährt? Für die Mieterinnen und Mieter bedeutet dies sicherlich eine zwischenzeitliche Beeinträchtigung der Wohnqualität – da sie wohnhaft bleiben können, sind solche Eingriffe aber dennoch sozialverträglich. Der Umbauprozess sollte dabei jedoch stets im Dialog mit Fachleuten sowie den Bewohnern geplant und vollzogen werden.
Handbuch zum Sanieren von bewohnten Gebäuden
EnergieSchweiz, das Förderprogramm des Bundes im Energiebereich, hat diesbezüglich nun das Handbuch «Energetische Sanierungen in bewohntem Zustand – partizipativ und sozial verträglich planen und gestalten» publiziert.
Hier geht’s direkt zum Handbuch
Aufwind für Sanierungen im bewohnten Zustand
Rund 18% der Treibhausgasemissionen in der Schweiz sind auf den Betrieb von Wohnliegenschaften zurückzuführen, 56% der Wohnbauten werden noch immer mit fossilen Brennstoffen beheizt. Daher besteht insbesondere bei der Wohnnutzung grosses Potenzial bezüglich Dekarbonisierung. Energetische Sanierungen von Wohnliegenschaften machen sowohl in Bezug auf die Reduktion der Betriebsenergie Sinn und schaffen im Weiteren auch Mehrwerte durch den Erhalt des Gebäudebestands – eine klassische Win-Win-Situation.
Der Trend zu Renovationen und Sanierungen, anstelle von Ersatzneubauten, zeichnet sich ab. Während die Investitionen im Wohnungsneubau seit 2017 abnehmen, werden diese zunehmend in Umbauprojekte gelenkt. Diese Tendenz wird das hohe Alter des Schweizer Gebäudebestands, den vermehrten Fokus von Investoren auf Nachhaltigkeitsziele und ungenutzte Entwicklungsreserven von Grundstücken weiter vorangetrieben. So nahmen Gesuche für Umbauten von 2020 auf 2023 um fast 90% zu.
Lesen Sie hier die Analyse von Dr. Julia Selberherr und Ina Stammberger von Wüest Partner