Naturgefahren im Nachhaltigkeitskontext, Teil 2 – Erstabklärung

Der Klimawandel verschärft die Gefahr durch Starkregen, Stürme oder Hangrutsche. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Naturgefahren ist buchstäblich Gold wert: denn ein gefluteter Keller bedeutet nicht nur viel Umtriebe, Ärger und den Verlust liebgewonnener Gegenstände. Er kann auch einen kostspieligen Betriebsunterbruch zur Folge haben und den Wert einer Liegenschaft senken. Präventive Schutzmassnahmen lohnen sich deshalb auch aus finanzieller Sicht.
Frühzeitig planen und naturgefahrensicher bauen ohne Mehrkosten

Sie planen einen Neubau oder eine Renovation? Dann lohnt sich eine vertiefte Abklärung bezüglich Naturgefahren doppelt: Energetische Sanierungen der Gebäudehülle sind eine ideale Gelegenheit, um beispielsweise den Hagelschutz von Dach- und Fassade zu verbessern oder Lichtschächte und andere Gebäudeöffnungen gegen Wassereintritt abzudichten. Je früher in der Planung an Naturgefahren gedacht wird, umso grösser ist der Gestaltungsspielraum und desto besser lassen sich Synergien nutzen. In vielen Fällen können beispielsweise hagelsichere Fassaden oder permanent vor Hochwasser geschützte Lichtschächte und Zugänge ohne Mehrkosten realisiert werden. So gewinnen Sie mehr Sicherheit und tragen aktiv zur Werterhaltung Ihrer Immobilie bei.

Zwei von drei Gebäuden in der Schweiz sind bei Starkregen potenziell gefährdet

Starkregen verursacht vorwiegend in Gebieten mit starker Überbauung regelmässig Schäden – diese lassen sich jedoch oftmals verhindern. Im Naturgefahren-Check von Schutz-vor-Naturgefahren.ch, zeigt beispielsweise die «Gefährdungskarte Oberflächenabfluss» neuralgische Stellen im Gelände, in denen sich das Wasser aufgrund der Topografie und der Beschaffenheit des Untergrunds leicht stauen kann. Fakt ist: Zwei von drei Gebäuden in der Schweiz sind bei Starkregen potenziell gefährdet.

Naturgefahren-Check: Standortgenaue Gefahrenübersicht per Adresseingabe

Welche Naturgefahren gefährden Ihre Immobile? Mit dem Naturgefahren-Check können Gebäudeeigentümer/-innen und Bauherrschaften schnell und einfach per Adresseingabe prüfen, welchen Gefahren sie ausgesetzt sind. Hierbei wird auf die Gefahrenkarten und weitere nationale Gefährdungskarten zugegriffen und binnen Sekunden eine umfassende Gefahrenübersicht für den jeweiligen Standort bereitgestellt. Die Ergebnisse lassen sich sodann übersichtlich in einer PDF-Datei zusammenfassen und herunterladen. Zusätzlich können Empfehlungen abgerufen werden, die der eigenen Situation entsprechen: Je nachdem, ob ein Neubau oder ein Umbau geplant ist oder ein bestehendes Gebäude geschützt werden soll, schlägt das System sogleich passende Massnahmen vor. Kontaktdaten kantonaler Fachstellen und weiterführende Links ergänzen das Angebot. So erfahren Sie einfach und schnell, wie Sie Ihre Immobilie wirksam schützen können.

Geprüfte Bauprodukte mit weitreichender Schutzwirkung gegen Hagelschlag

Wie im letzten Beitrag bereits ausgeführt, verursachen mitunter Hagel und Sturm einen Grossteil aller Gebäudeschäden. Viele dieser Schäden sind «hausgemacht», weil in den letzten Jahrzehnten vermehrt verletzliche Baumaterialien verwendet wurden und aussenliegende Storen für Sturm und Hagelschlag besonders anfällig sind. Der Schutz vor Naturgefahren muss beim Bauen zu einem Entscheidungskriterium werden, damit die neu verbauten Materialien nicht vorzeitig kaputt gehen und aufwendig ersetzt werden müssen. Aus diesem Grund berücksichtigen immer mehr Gebäudeeigentümer/-innen bei Neu- und Umbauten hagelgeprüfte Bauteile gemäss Hagelregister.ch oder lassen ein intelligentes Hagelwarnsystem installieren. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis entsprechender Massnahmen ist besonders bei grösseren Gebäudeflächen und -beständen ausgezeichnet.

Welche Lösungen Schutz gegen Starkregen bieten können und wie man zugleich einen Beitrag zur Klimaanpassung leisten kann, erfahren Sie im nächsten Newsletter.

Autor: Benno Staub, Bereichsleiter Naturgefahren-Prävention, Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG

Weiterführende Informationen
Vorheriger Beitrag
Neue SSREI-Mitglieder
Nächster Beitrag
Die drei Pfeiler der Werthaltigkeit von Immobilien (3/3)