Eine Frage an Hanspeter Ischi

Jede Organisation braucht verbindliche Regeln. Die Wirtschaft kennt diese in Form von Normen (Standards) respektive Gesetzen. Was können Standards leisten?

Jede Organisation ist auf verbindliche Regelwerke angewiesen, um effizient und gezielt arbeiten zu können. In der Wirtschaft manifestieren sich solche Regelwerke insbesondere in Form von Gesetzen sowie von Normen (Standards). Letztere werfen die Frage nach ihrer rechtlichen Einordnung und Funktion auf.

Normen sind in der Regel privatrechtlich organisierte Regelwerke, die entweder branchenintern oder branchenübergreifend entwickelt werden. Sie definieren Mindestanforderungen an Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse. Charakteristisch ist ihre grundsätzliche Freiwilligkeit; ihre Verbindlichkeit entsteht jedoch faktisch durch Markterwartungen oder zunehmend auch durch gesetzliche Verweise.

Voraussetzung für ihre Wirksamkeit ist ihre öffentliche Zugänglichkeit.

Im internationalen Handel sind Normen von zentraler Bedeutung. Dies zeigt sich beispielsweise daran, dass der Gesetzgeber in verschiedenen Bereichen auf private Normen verweist. So nimmt etwa das schweizerische Produktsicherheitsrecht pauschal Bezug auf technische Normen, womit deren Einhaltung zur Konkretisierung gesetzlicher Anforderungen herangezogen wird. Vergleichbar ist die Situation im Bereich der Rechnungslegung: Die Verordnung über die anerkannten Standards zur Rechnungslegung (VASR) erklärt durch Verweis auf anerkannte Regelwerke (z.B. Swiss GAAP FER) deren Anwendung faktisch zur massgeblichen Grundlage. Auch im Bauwesen entfalten technische Normen, insbesondere die SIA-Normen, eine erhebliche Wirkung, indem sie im Rahmen von Bewilligungsverfahren regelmässig als massgeblicher Referenzrahmen dienen.

Die Entwicklung von Normen ist ressourcenintensiv und unterliegt keinen einheitlichen Finanzierungsregeln. In der Praxis erfolgt die Finanzierung überwiegend durch private Träger, etwa in Form von Vereinsstrukturen mit Mitgliederbeiträgen oder durch privatwirtschaftliche Organisationen – beispielsweise durch Zertifizierungsstellen –, die dann wiederum ihre Aufwendungen über Prüf- und Zertifizierungsleistungen refinanzieren. Eine staatliche Finanzierung stellt die Ausnahme dar.

So wurde beispielsweise der SNBS im Auftrag des Bundesamtes für Energie (BFE) durch eine private Zertifizierungsorganisation entwickelt. Derartige Akteure verfügen über spezifische Expertise im Bereich der Standardisierung und Konformitätsbewertung. Auch die Entwicklung des SSREI ist historisch auf ein solches Umfeld zurückzuführen.

Durch unabhängige Prüf- und Zertifizierungsverfahren tragen Normen wesentlich zur Schaffung von Vertrauen und Rechtssicherheit im Markt bei. Ein tragendes und vertrauensbildendes Prinzip kompetenter Zertifizierungsstellen ist die Unabhängigkeit gegenüber den Kunden. Zur Wahrung der Unparteilichkeit wird eine klare organisatorische Trennung zwischen Zertifizierungs- und Beratungstätigkeiten vorausgesetzt. Auch wenn eine solche Trennung nicht in allen Fällen zwingend vorgeschrieben ist, entspricht sie anerkannten normativen Grundsätzen und damit guter Praxis und sollte sowohl formal als auch tatsächlich umgesetzt werden (zum Beispiel durch getrennte Rechtsträger, Strukturen und Personal).

Innerhalb der Standard- und Zertifizierungsbranche herrscht ein offener Markt. Es gibt keine zahlenmässige Limite von Standards. Der Markt entscheidet, welche Standards er will und akzeptiert. Jedoch ist ein Markt mit zu vielen Standards für denselben Zweck innerhalb derselben Branche für den Konsumenten/Kunden verwirrend und für die Produzenten ineffizient. So ist es im Sinne aller Markteilnehmer, sich für wenige aber sinnvolle Instrumente zu entscheiden.

 

Zur Person: Hanspeter Ischi baute die Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS auf, die er dann 20 Jahre führte. Er ist heute als Berater tätig und baut in Europa, Asien und Afrika nationale Akkreditierungsstellen und Konformitätsbewertungsstellen auf.

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