Scope 1-3 und die Schweizer Gesetzgebung

Mit der neuen Stromgesetzgebung, über welche am 9. Juni an der Urne beschlossen wird, sowie mit dem revidierten Umweltschutzgesetzt, finden Scope 1, 2 und 3 Berücksichtigung.

Am 9. Juni 2024 kommt das Stromgesetz zur Abstimmung. Damit erweitert der Gesetzgeber seine Perspektive von Scope 1 (CO2-Emissionen verursacht durch die Betriebsenergie) auf Scope 2 (CO2-Emissionen verursacht durch die Energieerzeugung). Mit dem in Revision begriffenen Umweltschutzgesetz wird schliesslich auch Scope 3 gesetzlich verankert. Diese thematisiert die Kreislaufwirtschaft und damit indirekt den Bedarf an grauer Energie, d.h. die Energie, welche für die Herstellung, den Transport und die Entsorgung von Material aufgebracht wird.

Der Grundstein für die Reduktion der Scope 1- und 2-Emissionen wurde mit der Energiestrategie 2050 gelegt. Diese fordert mehr Effizienz im Umgang mit Energie sowie die Umstellung auf erneuerbare Energiequellen. Sie ist die Basis für das Erreichen der Ziele gemäss dem Pariser Klimaabkommen, welches auch die Schweiz, zusammen mit weiteren 194 Nationen, unterzeichnet hat.
Mit dem Klima- und Innovationsgesetz, das am 18. Juni 2023 vom Stimmvolk angenommen worden ist, wurde der Fahrplan für die Umsetzung der Energiestrategie 2050 definiert. So legt es Zwischenziele für die Zeit von 2031-2040 respektive von 2041-2050. Es tritt gemeinsam, zusammen mit der dazugehörigen Verordnung, voraussichtlich per 1. Januar 2025 in Kraft.
Erschwerend kommt hinzu, dass mit der Energiestrategie 2050 auch der Ausstieg aus der Atomkraft, womit direkt keine CO2-Emissionen verursacht werden, beschlossen wurde. Gleichzeitig nimmt aber mit dem Verzicht auf fossile Energieträger der Bedarf an Strom massiv zu. So sollen beispielsweise E-Autos die Benziner ersetzen und die Luft-Wasser-Wärmepumpen die Gas- und Ölkessel.

Folgende Gesetzgebungen dienen zur Lösung dieser Herausforderungen:

Scope 1

Das Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen wurde am 23. Dezember 2011 erstmals in Kraft gesetzt und dessen Revision am 13. Juni 2021 vom Stimmvolk abgelehnt. Das Parlament hat nun die wiederum revidierte Fassung genehmigt. Ohne Referendum wird dieses per 2025 in Kraft gesetzt. Das Gesetz definiert die Instrumente, mittels dessen die Klimaziele erreicht werden sollen. Es setzt auf finanzielle Anreize, Investitionen in den Klimaschutz und technologischen Fortschritt. Die Lenkungsabgaben für CO2-Emissionen aus Brennstoffen sind ein wesentliches Instrument des CO2-Gesetzes. Die finanziellen Erlöse aus diesen Abgaben fliessen zum einen in den nationalen Klimafonds, der den Heizungsersatz, erneuerbare Energien sowie Technologien zur Verminderung von Treibhausgasen fördern soll. Ein weiterer Teil wird über Krankenkassenprämien an die Bevölkerung zurückverteilt. Das CO2-Gesetz ist demnach die Grundlage für das Gebäudeprogramm Schweiz.

Die kantonale Energiegesetze basieren auf den vom Bund erarbeiteten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn). Basis für die MuKEn war der Standard Minergie.

Scope 2

Hier relevant ist das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Darüber stimmt die Schweizer Bevölkerung am 9. Juni ab. Das Stromversorgungsgesetz schafft die Voraussetzungen für eine sichere Elektrizitätsversorgung und einen wettbewerbsorientierten Elektrizitätsmarkt. Ziel ist es, Versorgungssicherheit mit erneuerbaren Energien sicherzustellen.

Scope 3

Hier kommt das Bundesgesetz über den Umweltschutz zum Tragen. Mit seiner Revision verpflichten sich Bund und Kantone zur Schonung natürlicher Ressourcen bei Produkten und Bauwerken und auf die Schliessung von Materialkreisläufen. Damit schliesst die Gesetzgebung an die Anforderungen von ecobau an, welche bereits 2006 definiert und seither als Minergie-ECO zertifizierbar sind.

Daraus geht hervor, dass Standards wichtige Vorläufer für Gesetze sind und für die Ausarbeitung solcher herangezogen werden.

 

 

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