EU-Taxonomie und Immobilien

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. In diesem Artikel werden die Inhalte grob vorgestellt und dabei die Kompatibilität mit SSREI aufgezeigt.

Die Immobilienwirtschaft hat hohe Relevanz in Sachen Nachhaltigkeit. So verbrauchen Gebäude beträchtliche Mengen an Energie und Wasser, verursachen CO2-Emissionen, beanspruchen Boden und benötigen Ressourcen bei der Erstellung. Ihre Aussenräume tragen zur Biodiversität sowie zum örtlichen Klima bei. Sie sind Orte des Rückzugs, aber auch der Begegnung. Schliesslich sind Gebäude Kulturgüter und nicht zuletzt Investitionsgüter, deren Werthaltigkeit es sicherzustellen gilt.

Die EU-Taxonomie ist ein umfassendes Nachhaltigkeits-Konzept in den Bereichen ESG (Environment, Social, Governance), wobei sich soziale und Governance-Aspekte derzeit noch in Entwicklung befinden. Für die Umwelt-Kriterien hingegen liegen spezifische Anforderungen und Richtlinien vor, welche wie folgt gegliedert sind:

1. Klimaschutz

Aktivitäten müssen zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen, um die globalen Temperaturziele des Pariser Abkommens zu unterstützen. Dazu gehört die Reduktion von Emissionen oder die Förderung von kohlenstoffarmen Technologien.

2. Anpassung an den Klimawandel

Aktivitäten müssen die Fähigkeit zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels fördern. Dazu gehört beispielsweise die Erhöhung der Resilienz von Infrastrukturen oder die Entwicklung von Technologien, die den Auswirkungen des Klimawandels entgegenwirken.

3.  Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

Die Aktivitäten müssen die Wasserressourcen effizient nutzen und die ökologischen Funktionen von Wasser- und Meeresökosystemen bewahren. Hierunter fällt zum Beispiel der Schutz von Süsswasser- und Meereslebensräumen.

4.  Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

Aktivitäten sollten den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft fördern, indem Abfall minimiert, Ressourcen effizient genutzt und Recyclingprozesse unterstützt werden. Dies beinhaltet auch die Entwicklung von Produkten, die langlebiger und reparierbar sind.

5.  Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Unternehmen müssen aktiv zur Verringerung der Umweltverschmutzung beitragen, sei es durch den Ausstoss von Chemikalien, Abfall oder Luftschadstoffen. Die Vermeidung von Umweltverschmutzung ist entscheidend für die Erhaltung der Umwelt und die Gesundheit der Menschen.

6.  Schutz und Wieder-herstellung der Biodiversität und Ökosysteme

Aktivitäten sollten darauf abzielen, die biologische Vielfalt und die Integrität der Ökosysteme zu schützen. Dies umfasst den Erhalt von natürlichen Lebensräumen, den Schutz bedrohter Arten und die Förderung von nachhaltigen landwirtschaftlichen Praktiken.

Was bedeuten diese Kriterien nun für Immobilien und inwiefern finden sie Eingang in den SSREI? Die folgende Tabelle gibt darüber Auskunft.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass der SSREI, in Bezug auf die ökologischen Anforderungen, faktisch mit der EU-Taxonomie kompatibel ist. Nicht eingegangen wird auf gesetzliche Emissionsanforderungen, da in der Schweiz diesbezüglich bereits ein funktionierender Vollzug stattfindet. Ebenso sind die sanitären Anlagen nicht Gegenstand der Betrachtung.

SSREI beinhaltet zudem zahlreiche soziale Kriterien. Der dahingehende Abgleich wird gemacht werden müssen, sobald die EU die entsprechenden Anforderungen und Richtlinien vorgelegt hat.

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