In dieser Beitrags-Reihe stellen wir Ihnen monatlich die Inhalte einer Auswahl der 36 Bewertungsindikatoren des Swiss Sustainable Real Estate Index vor.
Der Swiss Sustainable Real Estate Index (SSREI) dient der umfassenden nachhaltigkeitsspezifischen Bewertung des Schweizer Immobilienbestands. Wie auch der SNBS (Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz) orientiert sich SSREI an der Norm SIA 112/1 «Nachhaltiges Bauen – Hochbau». SSREI findet mit der Anerkennung durch GRESB zudem auch internationale Beachtung.
In dieser Themen-Serie wird monatlich eine Auswahl der 36 Bewertungsindikatoren des SSREI aus der Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt (EES) erläutert. Wenn immer möglich wird dabei ein Bezug zu den Inhalten des aktuellen Newsletters hergestellt.
Bewertungsindikatoren
Tabelle: Die 36 Bewertungs-Indikatoren des Swiss Sustainable Real Estate Index in den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt (EES)
Frau Stähler, Geschäftsführerin des Vereins ecobau, betont im heutigen Beitrag aus der Rubrik «Eine Frage an…», die Bedeutung der Aspekte Gesundheit und Wohlbefinden im Kontext von Immobilien. Spezifisch erwähnt sie dabei das Tageslicht, den Lärmschutz, die Strahlungen und die Emissionen aus Materialien.
Daher möchten wir Ihnen in dieser Ausgabe die folgenden vier SSREI-Indikatoren näher vorstellen:
G10 Tageslicht
Das Tageslicht wird durch die Gebäudestruktur, den Grundriss sowie die Umgebung begünstigt respektive beeinträchtigt, weshalb die Bewertung qualitativ anhand dieser Kriterien erfolgt. Tageslichtmessungen werden keine verlangt.
G11 Lärmbelastung
Die Lärmbelastung steht in Abhängigkeit externer und interner Quellen. Exposition und Gebäudequalität (Schallschutzfenster und Trittschalldämmung) sind daher die Kriterien, die für die Beurteilung herangezogen werden. Dabei wird die Exposition, anhand der EGID-Nummer (Eidgenössische Gebäude-Identifikationsnummer), durch das SSREI-Portfoliobewertungstool automatisiert evaluiert. Die Gebäudequalität wird auf der Basis des Bau- respektive Sanierungsjahres ermittelt. Basis für letzteres bildet die SIA-Norm 181:1988 «Schallschutz im Hochbau», diese hat gesetzesähnlichen Charakter: So gelten Gebäude ab Baujahr 1991, unter Berücksichtigung einer 3-jährigen Planungs- und Bauphase, betreffend Schallschutz als gut.
G13 Radon
Analog zur Lärmbelastung ist es die Exposition und die Gebäudequalität, welche für die Bewertung herangezogen werden. Die Exposition gegenüber Radon wird dabei vom Bewertungstool, anhand öffentlich verfügbarer Datenquellen, wiederum automatisiert ermittelt. Zur diesbezüglichen Verbesserung der Gebäudequalität werden spezifische Vorkehrungen, wie die Abdichtung von Hohlräumen oder eine ausreichende Be- und Entlüftung, vorgeschlagen.
U4 Materialqualität Ausbau
Bei der Materialqualität geht es primär um Asbest und PCB, was insbesondere zwischen 1960-1992 flächendeckend verbaut wurde. Die Bewertung erfolgt daher erneut auf der Basis des Bau- respektive Sanierungsjahres. Wird zudem nachweislich auf umwelt- und gesundheitsschädigende Materialien verzichtet – SSREI orientiert sich hier am Katalog von ecobau (insbesondere bezüglich Biozid, Formaldehyd, Lösemittel, schwermetall- oder bleihaltige Materialien) – wirkt sich dies positive auf die Bewertung aus.