In dieser Beitrags-Reihe stellen wir Ihnen monatlich die Inhalte einer Auswahl der 36 Bewertungsindikatoren des Swiss Sustainable Real Estate Index vor.
Der Swiss Sustainable Real Estate Index (SSREI) dient der umfassenden nachhaltigkeitsspezifischen Bewertung des Schweizer Immobilienbestands. Wie auch der SNBS (Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz) orientiert sich SSREI an der Norm SIA 112/1 «Nachhaltiges Bauen – Hochbau». SSREI findet mit der Anerkennung durch GRESB zudem auch internationale Beachtung.
In dieser Themen-Serie wird monatlich eine Auswahl der 36 Bewertungsindikatoren des SSREI aus den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt (EES) erläutert. Wenn immer möglich wird dabei ein Bezug zu den Inhalten des aktuellen Newsletters hergestellt.
Bewertungsindikatoren
Tabelle: Die 36 Bewertungs-Indikatoren des Swiss Sustainable Real Estate Index in den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt (EES)
Bestand zu erhalten, ist die nachhaltigste Art von Immobilienmanagement. So wird mit dem Abbruch von Gebäuden graue Energie zerstört respektive für den Ersatzneubau graue Energie benötigt; zudem fallen grosse Mengen Abfall an, und es geht unter Umständen Baukultur verloren. Dem Bestand Sorge zu tragen hat demnach oberste Priorität, denn guter Unterhalt (Reinigung, Wartung etc.) verzögern Investitionen in die Instandsetzung und verlängern den Lebenszyklus eines Gebäudes.
Obwohl der SSREI in erster Linie ein Standard für die Beurteilung der Lage- und Gebäudequalität ist, thematisiert er auch die Instandhaltung und Instandsetzung. Dabei werden folgende Anforderungen gestellt.
Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie unter «IFMA Schweiz stellt sich vor» und «Eine Frage an Lukas Heitzmann».
W2 Werterhalt/Instandhaltung
SSREI verlangt ein strategisches Betriebskonzept sowie ein operatives Betriebshandbuch (Pflichtenheft), welche der Grösse und Komplexität des Gebäudes sowie seiner Nutzung entsprechen sollen. Geprüft wird aber auch deren Umsetzung (Wartungsnachweise etc.). Wird der Unterhalt vertraglich an den Bewirtschafter delegiert, so entbindet dies den Eigentümer nicht von seiner Haftung und damit Kontrolle.
Es stehen der Branche hierfür Hilfsmittel zur Verfügung, auf die im SSREI-Anforderungskatalog verwiesen wird.