Vermehrt diskutieren Bewerter, wie sie eine Photovoltaikanlage in ihren Berechnungen berücksichtigen sollen. Denn in vielen Fällen beachteten sie diese bei der Wertfindung überhaupt nicht.
Bei der Bewertung von Immobilien werden in der Praxis bis anhin kleinere Photovoltaikanlagen bis etwa 30 Kilowatt Peak (kWp) Nominalleistung selten berücksichtigt.
Aufgrund der aktuellen Energiestrategie 2050 des Bundes und der technischen Entwicklung im Bereich Photovoltaik darf angenommen werden, dass eine Anlage zukünftig zyklisch erneuert wird. Sie wird somit ein Gebäudebestandteil, vergleichbar mit einer Heizung oder der Gebäudehülle. Der Photovoltaikertrag ist somit analog zum Mietwert als unbefristeter Teilertrag einer Immobilie zu kapitalisieren.
Es stellt sich die Frage, ob kleinere Anlagen auf Wohnhäusern überhaupt einen Einfluss auf die Bewertung der Immobilie haben und mit welcher Methode sich ein fairer Wert ermitteln lässt. Die Schwierigkeit bei der Bewertung einer Solarstrominstallation besteht zum einen darin, den Ertrag in Franken zu berechnen, zum anderen in der unterschiedlich langen Gesamtlebensdauer der einzelnen Anlagebestandteile.
Hier geht’s zum Artikel in der Fachzeitschrift «Zoom» des Schweizer Immobilienschätzer-Verband (SIV)