Der Bundesrat verabschiedet die Verordnung zur verbindlichen Klimaberichterstattung und setzt diese per 1. Januar 2024 in Kraft.
Mit der Verabschiedung der «Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange», werden Grossunternehmen in die Pflicht genommen. Kotierte Gesellschaften, Finanzinstitutionen und Versicherungen sind dazu verpflichtet, öffentlich über Klimabelange zu berichten.
Die Offenlegungspflicht umfasst unter anderem:
- Einen mit Schweizer Klimazielen vergleichbaren Transitionsplan
- Quantitative CO2-Zielsetzungen
- Den Ausweis sämtlicher weiterer Treibhausgasemissionen
- Die Darlegung der angewandten Standards und Methoden
Die Verordnung tritt per 1.1.2024 in Kraft.