Die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren verabschiedete am 29. August 2025 die revidierten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2025). Den Kantonen stehen somit aktualisierte Empfehlungen für die Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele im Gebäudebereich und für die Revision der kantonalen Energiegesetze zur Verfügung.
Seit 1992 unterstützen die MuKEn als schweizweite Empfehlungen eine koordinierte Umsetzung der Energie- und Klimapolitik im kantonalen Bau- und Energierecht unter Berücksichtigung der kantonalen Eigenheiten. Sie haben wesentlich zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Erzeugung erneuerbarer Energien sowie zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor beigetragen. Ein wichtiges Ziel der MuKEn ist es, ein hohes Mass an Harmonisierung bei den kantonalen Energievorschriften zu erreichen, um die Bauplanung und die Bewilligungsverfahren für Bauherren und Fachleute, die in mehreren Kantonen tätig sind, zu erleichtern. Mit den MuKEn 2025 wird diese bewährte Grundlage für die Kantone zum fünften Mal revidiert.
Nachhaltig und ressourcenschonend bauen: bei Neubauten zählen Dämmung, erneuerbare Heizsysteme, Solarstrom und graue Energie
Mit der Revision werden die Anforderungen an Neubauten pragmatisch weiterentwickelt. So enthalten die MuKEn 2025 neu Grenzwerte für die graue Energie bei der Erstellung von Neubauten. Unverändert bleiben die Anforderungen an den Wärmeschutz. Neu soll die Wärmeerzeugung erneuerbar erfolgen. Diese Anforderung stellt faktisch keine Verschärfung dar – denn schon heute werden ohnehin kaum noch fossile Systeme eingebaut. Bei der Eigenstromerzeugung werden die Anforderungen erhöht und an die fortschreitende Elektrifizierung von Gebäuden durch die vermehrte Nutzung von Wärmepumpen und Elektromobilität angeglichen.
Nachhaltig sanieren: erneuerbar heizen und eigenen Solarstrom nutzen
Bei Bestandesbauten sind die betrieblichen CO2-Emissionen zu senken und die Nutzung erneuerbarer Energie zu steigern. Beim Ersatz fossiler Heizsysteme muss deshalb in Zukunft ein System eingebaut werden, das erneuerbare Energien nutzt. Ab 2050 sollen verbleibende fossile Heizungen mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Bei umfangreichen Dachsanierungen ist neu eine PV-Anlage zur Eigenstromerzeugung zu erstellen. Unverändert bleiben die bisherigen Anforderungen, welche bei energetisch relevanten Arbeiten zur Anwendung gelangen – etwa bei der Erneuerung der Wärmedämmung.
Ergänzende Informationen sind in der Änderungsübersicht einsehbar.
Autor: Olivier Brenner, stv. Generalsekretär, Konferenz Kantonaler Energiedirektoren

