Energiewende und Umsetzungsstau

2024 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien angenommen. Nun gibt es Widerstand von Natur- und Landschaftsschützern sowie der Bevölkerung. Sind diese Widerstände berechtigt? Dazu nimmt dieser Beitrag Stellung.

Am 9. Juni 2024 haben die Schweizer Stimmberechtigten «Ja» gesagt zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Damit wurde die Basis für den Bau von Solar- und Windanlagen sowie den Ausbau der Wasserkraft gelegt. Nun regt sich Widerstand bei den Natur- und Landschaftsschützern, denen das Parlament mit der Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts zu begegnen versucht. Aber auch in der Bevölkerung, welche diese Anlagen sowie die hierfür auszubauenden Stromnetze nicht vor der Haustüre haben will, gibt es Gegner.

Die Ausgangslage

Mit der Energiestrategie 2050 hat sich die Schweiz das Ziel gesetzt, bis dahin netto kein CO2 mehr zu emittieren und die Energieversorgung über Strom aus erneuerbaren Quellen, aber ohne Atomkraft, zu bewerkstelligen. Dabei muss auch der zusätzliche Bedarf an elektrischer Energie, insbesondere aufgrund der Elektrifizierung der Mobilität, gedeckt werden können. Dies soll massgeblich mit Hilfe von Solar- und Windanlagen sowie Wasserkraft erfolgen.

Gebäude sind ein wesentlicher Faktor in dieser Diskussion. Die Kombination von PV-Anlagen und Wärmepumpen ist in der Schweiz zum Standard geworden und wird vom Bund (noch?) gefördert. Da nun der Strom mehrheitlich im Sommer produziert, aber im Winter benötigt wird, braucht es entsprechende Speicherlösungen. Die Kapazität der Pumpspeicherwerke reicht bei weitem nicht aus, um dieses saisonale Problem zu lösen. So dienen sie zum Ausgleich kurzfristiger Schwankungen von Stromangebot und -nachfrage, beispielsweise für den Tag-/Nachtausgleich.

Der geplante Ausbau der Stauseen – 15 davon sind namentlich im Stromgesetz verankert – schaffen keine Abhilfe betreffend die Wegschaffung des überschüssigen Sommerstroms, denn Speicherseen werden einzig und allein durch natürlich anfallende Wasserzuflüsse gespeist. Der Zeitpunkt des Entladens und somit der Stromproduktion kann aber so gesteuert werden, dass im Winter wenn immer möglich ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen. Ebenso bietet auch der Export keine Lösung, denn ein Grossteil von Europa krankt an derselben Saisonalität. Eine gewisse Entlastung dürfte der Klimawandel selbst bringen, indem der winterliche Heizbedarf leicht sinkt und sommerlicher PV-Strom vermehrt direkt zu Kühlzwecken eingesetzt wird, wodurch die Überkapazitäten heruntergefahren werden könnten. Folglich muss der Strom anderweitig weggeschafft werden, da ansonsten die Netzstabilität gefährdet ist.

Erschwerend kommt hinzu, dass es trotz Klimaerwärmung stets Frosttage geben wird, womit punktuell ein grosser Bedarf an Strom entsteht. Denn je tiefer die Temperaturen fallen, desto weniger Wärme können die Luft-Wasser-Wärmepumpen der Luft entziehen, was mit Strom kompensiert werden muss. So funktionieren sie bei frostigen Temperaturen nahezu als Elektroheizungen. Bei Erdsonden ist dieser Effekt weniger ausgeprägt, aber auch dort braucht es mehr Strom bei steigendem Heizbedarf. Dieser Strom zur Spitzendeckung muss bei der Berechnung der Produktionskapazitäten respektive Speichermenge berücksichtigt werden. Bandenergie wie Atomstrom ist da ungeeignet. Die eigentliche Herausforderung ist aber der Ausbau der Netzinfrastruktur, d.h. die enormen Investitionssummen für ein paar Tage pro Jahr.

Es braucht demnach ein schlüssiges Gesamtkonzept, nämlich primär die Abstimmung von Solarstrom-Produktion und Speicherkapazitäten, was ohne zusätzliche Speichertechnologien wohl kaum zu bewerkstelligen ist. Nicht vernachlässigt werden sollten aber auch die Einsparpotenziale aufgrund betrieblicher Optimierung und Verhaltensänderungen; diese sind beachtlich und werden oft unterschätzt. Es gibt vielversprechende neue Ansätze von Stromspeicherung. Wir verweisen hier auf den Artikel von Prof. Luca Baldini der ZHAW in der Rubrik «Zum Lesen / Hören empfohlen».

Ist der Widerstand berechtigt?

Ist der Widerstand aber berechtigt, welcher aus der Angst erweckt wird, dass mit Hochdruck auf Kapazitätsausbau von Wind- und Solaranlagen gesetzt wird, diese aber, wegen des Saisonproblems, die Versorgungssicherheit nicht sicherstellen können?

Die Forschungsgemeinde in der Schweiz widerspricht diesen Bedenken. Sie ist sich auf Basis unabhängiger Untersuchungen und Simulationen einig, dass das Netto-Null-Ziel für die Schweiz 2050 unter den in der Energiestrategie 2050 definierten Randbedingungen erreichbar ist. Entscheidend sei dabei die Elektrifizierung der Mobilität und der Raumheizung, wodurch der Strombedarf von heute 50-60 TWh auf 70-80 TWh ansteige. Um die zunehmende Produktion aus Photovoltaik integrieren zu können, müssen die Lasten generell auf den Tag geschoben werden. Dies betrifft zum Beispiel das Laden der Elektrofahrzeuge, aber auch die Produktion von Raumwärme und -kälte, Brauchwarmwasser oder auch Prozesswärme für die Industrie. Zudem müsse die Produktion aus den Speicherseen am Tag gestoppt und in die Nacht verschoben werden. Weitere solare Überschüsse können zum Teil über Pumpspeicher und bei Bedarf zusätzlich über grosse Wärmespeicher (power to heat) und Gasspeicher (power to gas) aufgefangen werden. Reiche dies noch nicht, würden Erzeugungsspitzen der Photovoltaik abgeregelt. Dies betreffe nur wenige Stunden, so dass die produzierte Energiemenge dadurch nur geringfügig verringert werde.

Offenbar wird diese Zuversicht der Wissenschaft vom Bundesrat nicht vollständig geteilt, plädiert dieser doch neuerdings für Technologieoffenheit und schliesst damit implizit wieder die Atomkraft mit ei – was wiederum vielen nicht passt.

Widerstand gegen Wind und Solar, Widerstand gegen Atom. Ist dieser nun berechtigt? Widerstand zu unterlassen, weil man zwar Probleme erkennt, aber keine Lösung parat hat, ist genau so falsch wie ideologisch begründeter Widerstand. Was es braucht, ist eine fundierte und konstruktive Auseinandersetzung mit dem Thema und den Mut, Entscheide zu hinterfragen.

 

 

Die 15 im Stromgesetz verankerten Wasserkraftwerke:

1 Ausbau Stausee im Chummibort
2 Neuer Stausee im Gebiet Gorner
3 Erhöhung Staumauer des Moirysees
4 Erhöhung Staumauer des Griessee
5 Erhöhung der Staumauer des Lac d’Emosson
6 Erhöhung der Staumauer des Lac des Toules7 Neuer Stausee in Naters (Rückgang eines Gletschers)
8 Erhöhung von einer Staumauer im Grimsel
9 Erhöhung einer zweiten Staumauer im Grimsel
10 Erhöhung der Staumauer des Oberaarsee
11 Neuer Stausee bei der Trift
12 Erhöhung der Staumauer von Curnera-Nalps
13 Erhöhung der Staumauer des Lai da Marmorera
14 Erhöhung der Staumauer der Göscheneralp
15 Erhöhung der Staumauer des Lago del Sambuco

Die erwartete Gesamtstromproduktion beträgt rund 2,2 Terawattstunden, was etwa 5 % der jährlichen Gesamtproduktion entspricht.

Quelle: Das Schweizer Parlament

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