3 neue klimarelevante Gesetze sind per 1. Januar 2025 in Kraft getreten

Mit dem Klima- und Innovationsgesetz, dem Stromgesetz sowie der Revision des CO2-Gesetzes, traten am 1. Januar gleich mehrere klimarelevante Regulierungen in Kraft. Eine Übersicht.

Am 21. Mai 2017 hatte das Schweizer Stimmvolk dem revidierten Energiegesetz zugestimmt und damit die Grundsätze der Energiestrategie 2050 gutgeheissen, namentlich die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbarer Energien sowie den Atomausstieg. Damit war die Basis für die Ratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens gelegt, welche dann am 6. Oktober 2017 erfolgte. Die Kantone sind dabei verpflichtet, dieses übergeordnete Energiegesetz in ihrer kantonalen Gesetzgebung zu präzisieren. Als Grundlage hierfür dienen die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn), deren revidierte Version (2025) sich aktuell in der Vernehmlassung befindet. Mittlerweile wird der Atomausstieg, mit dem Entscheid des Bundesrates, die Initiative «Blackout stoppen» zwar nicht zu unterstützen, aber einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten, jedoch bereits wieder in Frage gestellt.

In der Zwischenzeit sind 3 weitere relevante Gesetze mit Klimabezug vom Volk respektive Parlament verabschiedet worden und per 1. Januar 2025 in Kraft getreten.

Klima- und Innovationsgesetz (KIG)

Das Klima- und Innovationsgesetz (KIG) definiert einen Fahrplan der Energiestrategie 2050, wonach die Treibhausgasemissionen innerhalb vorgegebener Fristen auf Netto-Null reduziert werden müssen. So bestimmt das Gesetz Etappenziele für die Zeiträume von 2031-2040 und 2041-2050 sowie für das Jahr 2040, um die Erreichung dieser Vorgaben besser steuern zu können.

Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz)

Das CO2-Gesetz beinhaltet mitunter konkrete Massnahmen, wie das CO2-Ziel zu erreichen ist. Dazu gehören insbesondere die CO2-Lenkungsabgaben auf fossilen Brennstoffen. Die Abgabeerträge werden sodann wieder zu zwei Dritteln an die Bevölkerung sowie an die Wirtschaft ausgeschüttet: Ein Drittel (max. 450 Mio. Franken) fliesst in das Gebäudeprogramm zur Förderung CO2-wirksamer Massnahmen wie z.B. energetische Sanierungen oder erneuerbare Energien, weitere 25 Mio. Franken kommen dem Technologiefonds zu (Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU).
Das Gebäudeprogramm läuft seit 2010 und zeigt positive Wirkung, weisen doch die vom Schweizer Gebäudepark verursachten Treibhausgasemissionen eine markant abnehmende Tendenz auf – und dies, obwohl die Energiebezugsflächen zugenommen haben. Aus dem Technologiefonds werden Innovationen finanziert, welche es zum Ziel haben, CO2 zu reduzieren oder – was je länger, je mehr an Bedeutung gewinnt – zu speichern.

Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Stromgesetz)

Beim Stromgesetz geht es darum, die Weichen für den Ausbau der erneuerbaren Energie zu stellen und gleichzeitig die Stromversorgung zu gewährleisten. Es bildet somit die Grundlage für die beiden oben vorgestellten Gesetze, denn diese sind ohne eine sichere und ausreichende Stromversorgung nicht umzusetzen. Will man den motorisierten Individualverkehr (MIV) auf Elektrofahrzeuge umstellen sowie Öl- und Gasbrenner durch Wärmepumpen ersetzen, so benötigen wir Strom – in ausreichendem Masse, über das ganze Jahr und vor allem im Winter. Dazu gehören die Stromproduktion aus Solar- und Windanlagen, insbesondere aber auch genügend Speicherkapazitäten, um die überschüssige Menge an Strom, die im Sommer aus den PV-Anlagen erzeugt wurde, in die kälteren Monate zu transferieren.

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