Sustainable Real Estate hat die Umsetzung der AMAS-Selbstregulierung im Bereich Nachhaltigkeit bei den 43 kotierten Schweizer Immobilienfonds empirisch untersucht.
Noch immer fehlt es in der Schweiz an aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Finanzanlagen mit Bezug zur Nachhaltigkeit. Ein Umstand, welcher das Risiko der Täuschung von Anlegern über die nachhaltigen Eigenschaften von Finanzprodukten mit sich bringt – Stichwort «Greenwashing». Folge dessen erarbeitete die Asset Management Association Switzerland (AMAS), in Übereinstimmung mit den Zielen des Bundesrats zur Bekämpfung des Greenwashings, seit 2022 kontinuierlich eine Selbstregulierung zwecks Transparenz und Offenlegungen bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug.
Mit der empirischen Untersuchung der Sustainable Real Estate AG, betreffend die Operationalisierung der AMAS-Selbstregulierung durch die 43 kotierten Schweizer Immobilienfonds, liegen nur erstmals entsprechende Umsetzungs-Ergebnisse vor.
Die wichtigsten Erkenntnisse sind:
- Als «Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug» gemäss AMAS-Selbstregulierung klassifiziert sich nahezu die Hälfte der 43 kotierten Immobilienfondsgesellschaften.
- Die Beurteilung der Nachhaltigkeit der Anlagegefässe bleibt, trotz deutlicher Verbesserungen infolge der Selbstregulierung, für den Endanleger schwierig; insbesondere in organisatorischer Hinsicht (Anbieterebene) sowie betreffend der definierten nachhaltigen Investitionsansätze.
- Aufgrund der aktuellen Übergangsphase sind die umweltrelevanten AMAS-Kennzahlen bei den einzelnen Immobilienfonds nur begrenzt vergleichbar.
- Die Fondsanbieter werden mit der Selbstregulierung vor erhebliche Herausforderungen gestellt.
Vorgestellt und diskutiert wurden die Ergebnisse im Rahmen des RICS-HSLU-Webinars «AMAS-Richtlinie Nachhaltigkeit – Erste Erfahrungen» vom 6. November.
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