Die Bedeutung von Photovoltaikanlagen für den Wert einer Immobilie

Vermehrt diskutieren Bewerter, wie sie eine Photovoltaikanlage in ihren Berechnungen berücksichtigen sollen. Denn in vielen Fällen beachteten sie diese bei der Wertfindung überhaupt nicht.

Bei der Bewertung von Immobilien werden in der Praxis bis anhin kleinere Photovoltaikanlagen bis etwa 30 Kilowatt Peak (kWp) Nominalleistung selten berücksichtigt.

Aufgrund der aktuellen Energiestrategie 2050 des Bundes und der technischen Entwicklung im Bereich Photovoltaik darf angenommen werden, dass eine Anlage zukünftig zyklisch erneuert wird. Sie wird somit ein Gebäudebestandteil, vergleichbar mit einer Heizung oder der Gebäudehülle. Der Photovoltaikertrag ist somit analog zum Mietwert als unbefristeter Teilertrag einer Immobilie zu kapitalisieren.

Es stellt sich die Frage, ob kleinere Anlagen auf Wohnhäusern ­überhaupt einen Einfluss auf die Bewertung der Immobilie haben und mit welcher Methode sich ein fairer Wert ermitteln lässt. Die Schwierigkeit bei der Bewertung einer Solarstrominstallation besteht zum einen darin, den Ertrag in Franken zu berechnen, zum anderen in der unterschiedlich langen Gesamtlebensdauer der einzelnen Anlagebestandteile.

Hier geht’s zum Artikel in der Fachzeitschrift «Zoom» des Schweizer Immobilienschätzer-Verband (SIV)

Kommentar

Auch wenn sich die präzise Berechnung des Returns on Investment (ROI) von PV-Anlagen und damit der Einfluss auf den Wert einer Immobilie als schwierig erweist, so ist doch mittlerweile unbestritten, dass die nachhaltige Ausrichtung einer Liegenschaft zum Werterhalt oder gar zur Wertsteigerung einer Immobilie beiträgt. Das Bewusstsein, dass Ökologie und Ökonomie eng verwoben sind, manifestiert sich im Statement «Ökologie = Langzeit-Ökonomie» oder in der Trilogie Gesellschaft – Wirtschaft – Umwelt. Diese Begrifflichkeit hat das Thema auch auf den Management-Etagen salonfähig gemacht und ist heute Basis von Standards wie dem SSREI.

Ziel des SSREI ist es mitunter, diesen Zusammenhang empirisch belegen und damit konkrete Anhaltspunkte für die klassische Gebäudebewertung geben zu können.

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