AMAS erhöht die Umwelttransparenz in Immobilienfonds – Schweizer Immobilienfonds werden künftig ihre umweltrelevanten Kennzahlen auf einheitlichen und breit abgestützten Datenstandards ausweisen.
Die umweltrelevanten Kennzahlen sind Teil der freien Selbstregulierung der Asset Management Association Switzerland (AMAS) im Bereich Nachhaltigkeit, welche am 30. September 2023 in Kraft tritt und für die Mitgliedsinstitute der AMAS sowie weitere beigetretene Institute verpflichtend ist. Mit der ersten Veröffentlichung der umweltrelevanten Kennzahlen für sämtliche Schweizer Immobilienfonds am 31. Mai 2022 bezweckte die AMAS, die Transparenz gegenüber Investorinnen und Investoren zu erhöhen sowie eine Vergleichbarkeit über die verschiedenen Produkte zu schaffen.
Damit schafft die Asset-Management-Branche auch Anreize, den CO2-Fussabdruck von Immobilienfonds zu senken und Massnahmen für eine bessere Energieeffizienz zu ergreifen. Als Teil der AMAS-Selbstregulierung zu Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug dienen die umweltrelevanten Kennzahlen zudem dem Ziel, die Schweiz als führenden Hub für Sustainable Finance zu etablieren.
Zu diesem Zweck hat die AMAS die entsprechenden Erläuterungen im Sinne einer Best Practice erweitert und schafft damit einheitliche und stärkere Standards für die Umwelttransparenz sowie eine bessere Vergleichbarkeit der entsprechenden Kennzahlen.
Die AMAS empfiehlt Anbietern von Schweizer Immobilienfonds, sich stets am aktuellen CO2-Report «Methodische Grundlagen» der REIDA (Real Estate Investment Data Association) zu orientieren. Die Grundlagen von REIDA sind in der Schweizer Immobilienbranche breit abgestützt und gelten als einheitliche Methodik für eine standardisierte Datenerhebung und Vergleichbarkeit.
«Das Klimagesetz schreibt bis 2040 eine Senkung der CO2-Emissionen in der Schweiz um 82 Prozent vor. Schweizer Immobilien sind für etwas mehr als ein Viertel der gesamten CO2-Emissionen der Schweiz verantwortlich. Eine standardisierte Datenerhebung ist eine unerlässliche Grundlage, um die Umwelt- und Klimaverträglichkeit von Immobilienfonds vergleichbar darzustellen», sagt Adrian Schatzmann, CEO der AMAS.
«Die anzuwendenden methodischen Grundlagen sollen für den Vergleich der Energieverbrauchsdaten und der CO2-Emissionen möglichst homogen sein und sich deshalb an einem einheitlichen Standard orientieren», sagt Stephan Artus, Senior Business Counsel bei der AMAS.
Die Umsetzung der umweltrelevanten Kennzahlen als Teil der Selbstregulierung hat in den vergangenen zwölf Monaten an Dynamik angenommen. Erstmals zu publizieren sind die umweltrelevanten Kennzahlen von Immobilienportfolios in allen Jahresberichten mit Abschlussdatum am oder nach dem 31. Dezember 2023. Einige Fondsleitungen haben die umweltrelevanten Kennzahlen bereits in den Jahresberichten ihrer Immobilienfonds publiziert. Das hieraus erhaltene Feedback hat die AMAS zum Anlass genommen, die Bestimmungen vom 31. Mai 2022 mit einer Best Practice zu ergänzen. Die AMAS empfiehlt die sofortige Anwendung dieser Best Practice zu den umweltrelevanten Kennzahlen auf Immobilienfonds. Ab dem 31. Dezember 2024 ist die Anwendung in allen Jahresberichten verpflichtend.
Quelle: Asset Management Association Switzerland
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Best Practice zu den umweltrelevanten Kennzahlen für Immobilienfonds